|
Energieausweis - Was ist das ?
Der Energieausweise entspricht einem öffentlich rechtliche Nachweis. Er dient ausschließlich der Information. Mit dem Energieausweis für Gebäude können schon beim Kauf, Bau oder Anmietung der Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes und Jahr abgeschätzt werden. Das kennen Sie schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die Erwartung der Politik besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten deutlich erkennbar zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.
Energieausweis - Wer braucht ihn ?
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben dagegen keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn bei einem Haus oder einer Wohnung ein Nutzerwechsel eintritt.
Energieausweis? Wofür wird er benötigt ?
Welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Für alle Wohngebäude sind ab dem 01.01.2009 Energieausweise verpflichtend.
Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung erst ab dem 01.07.2009.
Energieausweis - Welche Arten gibt es ?
Der Gesetzgeber lässt zwei unterschiedliche Arten zu:
1. den verbrauchsorientierten Energieausweis und
2. den bedarfsbasierten Energieausweis.
Ein Verbrauchsenergieausweis kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird.
Beim Bedarfsenergieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.
Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:
Bedarfsenergieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die mit einem Bauantrag vor dem 1. 11. 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
Ansonsten ist für diese Gebäude ein Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs seit dem 1. Oktober 2008 zwingend vorgeschrieben. Bei allen anderen Gebäuden hat man weiterhin die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
Verbrauchsenergieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.
Abschließend weisen wir noch einmal daraufhin, dass der Gesetzgeber eindeutig zwei Varianten zulässt - den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis.
Energieausweise dienen lediglich zur Information. Das wurde bereits im Sommer 2005 im Energieeinsparungsgesetz ausdrücklich so verankert. Auch wurde verankert, dass kein Gebäudeeigentümer bei unzureichenden Kennwerten zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden kann .
Energieausweis - Welcher wird benötigt ?
Bei einer erster Überlegung könnte man sagen, dass der Verbrauchsenergieausweise besser und auch noch kostengünstiger wäre.
Dieses ist jedoch ein Trugschluss.
Wir nehmen ein Beispiel:
"Oma" wohnt seit vielen Jahren in einem Einfamilienhaus. Sie ist von der "altern Schule", sparsam und beheizt nur die Küche und die "kleine Stube". Ansonsten wird das Wohnzimmer und der Rest nur beim Besuch der lieben "Enkel" an Weihnachten und Geburtstagen beheizt.
Das Ergebnis wäre eine Einstufung in eine sehr günstige Energieklasse und ein Top-Energieausweis.
Wenn jetzt eine "Standardfamilie" dieses Hauses erwerben oder mieten würde, würden für diese dann zwangsläufig die entstehenden Energiekosten "explodieren".
Um jedoch einen echten Vergleich zwischen gleichartigen Gebäuden zu haben, ist daher dringend ein Bedarfsenergieausweise zu empfehlen. Nur hier kann man das Objekt mit anderen Objekten verschiedener Regionen und verschiedenen Nutzungen vergleichen.
Energieausweis - Wie lange ist er gültig ?
Der Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig, sofern in dieser Zeit keine Änderungen oder Modernisierungen am Gebäude vorgenommen werden. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen müssen, um die Vorteile den Käufern und Mietern gegenüber begründen zu können.
Der politische Streit um den richtigen Energieausweis endete in einem Kompromiss. Weder die Wohnungswirtschaft, noch Mieter- und Verbraucherverbände konnten sich voll durchsetzen. Dass preiswerte Verbrauchsausweise nun generell bei Gebäuden ab fünf Wohnungen zugelassen werden, freut die Wohnungswirtschaft mit ihren überwiegend größeren Gebäuden. Der "kleine" Eigentümer mit nicht modernisiertem Haus wird zum Bedarfsausweis verpflichtet. Das scheint auf den ersten Blick nur eine kleine Hürde zu sein. Tatsächlich sind 66% des deutschen Gebäudebestandes aber vor 1978 erbaut worden. Wer also ein nicht modernisiertes, älteres Haus mit weniger als fünf Wohnungen besitzt, sollte sich vor Ablauf der Übergangsfrist den bis dahin generell zulässigen Verbrauchsenergieausweis erstellen lassen.
Der Energieausweis kann nur für das gesamte Gebäude erstellt werden
Für die Ausstellung eines Energieverbrauchsausweises müssen folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden:
1. Angaben zum Baujahr / Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung 2. Angaben zum Energieverbrauch der letzten 3 Jahre (Energie für Heizung,Warmwasser und Strom (falls zum Heizen verwendet) / Jahresabrechnungen) 3. Angaben zur Wohnfläche oder Gebäudevolumen 4. Gebäudefoto von Außen.
Welche Folgerungen ergeben sich daraus für weiterhin eigengenutzte Immobilien!
Ein Energieausweis stellt ausschließlich den Ist-Zustand einer Immobilie dar. Sie wollen aber sicherlich Energiekosten einsparen und brauchen dafür Vorschläge und kompetente Beratung. Schauen Sie doch einfach auf meiner Seite unter Energieberatung nach.
|